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Rechtsanwältin Buß
wurde 1967 in Hannover geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften und
das anschließende Referendariat absolvierte sie ebenfalls in Hannover,
bevor sie im Mai 1999 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Im Juni 2004
erhielt sie ihre Zulassung zu allen Oberlandesgerichten. Frau Buß
verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und über Grundkenntnisse in
Französisch. An ihrem Beruf reizen die Juristin die Abwechslung und der
direkte Kontakt zu ihren Mandanten. Dabei sieht sie die persönlichen
Gespräche, bei denen sich die Mandanten wohl- fühlen sollen, als größte
Stärke an.
Rechtsanwältin Buß ist fast ausschließlich im Immobilienrecht
tätig. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die
Rechtsgebiete Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht),
Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht sowie Maklerrecht.
Rechtsanwältin Buß
vertritt Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Im Mietrecht stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren
Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen
im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie
für das Geschäftsraummietrecht. Als Ergänzung für die tägliche
Kanzleiarbeit im Bereich Mietrecht, führt Frau Rechtsanwältin Buß seit
Oktober 1999 zweimal wöchentlich Rechtsberatungen für Mitglieder des
„Interessenverbandes Mieterschutz e.V.“ durch.
Im Rahmen
des Wohnungseigentumsrechts stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen
Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.
Jedoch sind hier auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der
Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu
beachten. Anlass zur rechtlichen Beratung besteht häufig in den Fällen,
in denen sich die Miteigentümer nicht über die Abgrenzung ihrer
wechselseitigen Rechte verständigen können oder etwa über die Frage
streiten, ob eine bestimmte Maßnahme dem Wohl aller Eigentümer dient. Je
größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto größer ist auch die Gefahr
des Streits, gerade wenn sich Eigennutzer und Kapitalanleger
gegenüberstehen. In diesen Fällen ist Rechtsanwältin Petra Buß aufgrund
ihrer Erfahrung und Qualifikation die geeignete Ansprechpartnerin für
Sie.
Des
Weiteren ist Rechtsanwältin Buß für ihre Mandanten im privaten Baurecht
tätig. Oft geben Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien wegen
Mängeln oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Bausache Anlass zu
Auseinandersetzungen. Nachdem es sich hier auch häufig um eine höhere
Geldsumme dreht, ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat unabdingbar, denn
ganz wichtig ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und
lückenlosen Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen
oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten ist auch
hier neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln wie Zeugen, Film
oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten technischen
Sachverständigen notwendig, damit man nicht später im Laufe eines
langjährigen Baurechtsstreits in Beweisnöte gerät. Die Tätigkeit von
Rechtsanwältin Buß in diesem Rechtsgebiet umfasst Beratung bei der
Vertragsgestaltung, der Durchführung von Verträgen und auch die
Prozessvertretung. |