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Rechtsanwältin Petra Buß

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 
Tel:   0511 / 64 64 29-20
Fax   0511 / 64 64 29-29
Handy   0179 / 3939593
e-Mail   RAin.Buss@t-online.de

 

 

 

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Rechtsanwältin Buß wurde 1967 in Hannover geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften und das anschließende Referendariat absolvierte sie ebenfalls in Hannover, bevor sie im Mai 1999 zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Im Juni 2004 erhielt sie ihre Zulassung zu allen Oberlandesgerichten. Frau Buß verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und über Grundkenntnisse in Französisch. An ihrem Beruf reizen die Juristin die Abwechslung und der direkte Kontakt zu ihren Mandanten. Dabei sieht sie die persönlichen Gespräche, bei denen sich die Mandanten wohl- fühlen sollen, als größte Stärke an.

Rechtsanwältin Buß ist fast ausschließlich im Immobilienrecht tätig. Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die Rechtsgebiete Mietrecht (Wohnraummietrecht und Geschäftsraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht sowie Maklerrecht.

Rechtsanwältin Buß vertritt Mieter und Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Im Mietrecht stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen und Mieterhöhungen im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht. Als Ergänzung für die tägliche Kanzleiarbeit im Bereich Mietrecht, führt Frau Rechtsanwältin Buß seit Oktober 1999 zweimal wöchentlich Rechtsberatungen für Mitglieder des „Interessenverbandes Mieterschutz e.V.“ durch.

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Jedoch sind hier auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Anlass zur rechtlichen Beratung besteht häufig in den Fällen, in denen sich die Miteigentümer nicht über die Abgrenzung ihrer wechselseitigen Rechte verständigen können oder etwa über die Frage streiten, ob eine bestimmte Maßnahme dem Wohl aller Eigentümer dient. Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto größer ist auch die Gefahr des Streits, gerade wenn sich Eigennutzer und Kapitalanleger gegenüberstehen. In diesen Fällen ist Rechtsanwältin Petra Buß aufgrund ihrer Erfahrung und Qualifikation die geeignete Ansprechpartnerin für Sie.

Des Weiteren ist Rechtsanwältin Buß für ihre Mandanten im privaten Baurecht tätig. Oft geben Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien wegen Mängeln oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Bausache Anlass zu Auseinandersetzungen. Nachdem es sich hier auch häufig um eine höhere Geldsumme dreht, ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat unabdingbar, denn ganz wichtig ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten ist auch hier neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln wie Zeugen, Film oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten technischen Sachverständigen notwendig, damit man nicht später im Laufe eines langjährigen Baurechtsstreits in Beweisnöte gerät. Die Tätigkeit von Rechtsanwältin Buß in diesem Rechtsgebiet umfasst Beratung bei der Vertragsgestaltung, der Durchführung von Verträgen und auch die Prozessvertretung.

   

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Miet- und
    Immobilienrecht im DAV

Weitere Schwerpunkte:

  • Immobilienrecht

  • Baurecht

 e-Mail: RAin.Buss@t-online.de

 

Veröffentlichungen in den Bothfelder Nachrichten:

Die Betriebskosten

Die Betriebskosten, 2. Teil

 

 

 

   

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