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Dirk Harz, geboren
1967 in Langenhagen, studierte an der „Georg-August-Universität“ in
Göttingen Jura. Seine Rechtsreferendarszeit verbrachte er am Amtsgericht
Hannover, bevor er im Mai 1998 als Rechtsanwalt zugelassen wurde.
Ergänzend absolvierte er den Grundkurs zum Notar. Herrn Harz fasziniert
an seinem Beruf die Möglichkeit mit Menschen zusammenzuarbeiten und
ihnen bei der Bewältigung verschiedener Lebenssachverhalte behilflich zu
sein.
Er
ist ehrenamtlich beim TSV Wettmar als 2. Vorsitzender tätig.
Die Schwerpunkte
seiner Arbeit bilden das Familienrecht und Erbrecht
sowie das Strafrecht.
Das Familienrecht
regelt sämtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auflösung von
Lebensgemeinschaften jeder Art, seien sie ehelich oder nichtehelich.
Hierzu gehört neben der Scheidung insbesondere die Regelung von
Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt der Ehegatten
untereinander, Kindesunterhalt sowie Zugewinnausgleichsansprüchen, das
Recht der elterlichen Sorge, des Umgangs mit Kindern, die Verteilung von
Hausrat und die Regelung der Rechte an der Ehewohnung. Die rechtzeitige
Vereinbarung der Scheidungsfolgen zur beiderseitigen Gewissheit hilft
nicht nur Kosten sparen. Die gesicherte Vereinbarung für den Fall der
Ehescheidung ermöglicht auch den Blick auf die konstruktive neue
Lebensplanung und erspart aufreibende Auseinandersetzungen, die oft
unter destruktiven Vorzeichen geführt werden. Sollte im
Ehescheidungsverfahren die streitige Auseinandersetzung nötig sein,
übernimmt Herr Harz selbstverständlich auch die Prozessvertretung zur
Wahrung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren zur Ehescheidung und
den Folgesachen.
Die anwaltliche
Tätigkeit von Dirk Harz im Bereich Erbrecht umfasst u.a. folgende
Punkte: Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten
und Patientenvollmachten, Beratung vor und nach dem Erbfall, Rechtlicher
Beistand bei Erbauseinandersetzungen, anwaltliche Tätigkeit vor Gericht,
Vertretung bei Teilungsversteigerungen, Durchsetzung von
Pflichtteilsansprüchen oder Anfechtung von Testamenten.
Beim Strafrecht
handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen
und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den
leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl,
Körperverletzung usw.
Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord
usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung
oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie
schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann
eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor
dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder
Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu
bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die
Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als
Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Harz die Interessen seiner
Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom
Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins
Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion
bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch
Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich werden durch Herrn
Harz auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen übernommen.
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